Kosten
Wir bieten ärztliche Sprechstunden, Behandlungen und Psychotherapie im
Rahmen einer Privatpraxis an. Die anfallenden Kosten richten sich nach
der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und werden in der Regel von den
privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen.
Unsere Leistungen können wir leider nicht mit den gesetzlichen
Krankenversicherungen abrechnen.
Wichtig ist deshalb, Fragen zur Kostenerstattung vor Beginn der
Behandlung, Therapie zu klären.
Private Krankenversicherung / Beihilfe
Das Honorar für Behandlungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wir arbeiten auf Basis von Honorarvereinbarungen gemäß §2 GOÄ mit einem Steigerungssatz von 3,0 bis 3,5.
In Ihrem Versicherungsvertrag oder in direktem Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung können Sie sich informieren, in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für Behandlungen / Psychotherapie übernimmt. Ihre Versicherung kann Ihnen auch mitteilen, ob ein gesonderter Antrag auf Kostenübernahme notwendig ist und welche Unterlagen dafür eingereicht werden müssen.
Selbstzahlung
Das Honorar für Behandlungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wenn Sie Ihre Behandlung / Psychotherapie selbst zahlen möchten, ist
eine Genehmigung durch Ihre Krankenversicherung nicht erforderlich.
Formalitäten und Wartezeiten, die üblicherweise durch das Genehmigungsverfahren für die Kostenübernahme entstehen, entfallen dadurch für Sie. Durch den Wegfall des Genehmigungsverfahrens erhält Ihre Krankenversicherung zudem keine Angaben zu Ihrer psychischen
Erkrankung oder dem Stattfinden der Psychotherapie.